Was muss ich beachten, wenn meine Holz-Zentralheizung gemessen wird?

Aufgrund der geänderten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom März 2010 unterliegen mechanisch beschickte und handbeschickte Feuerungsanlagen einer alle zwei Jahre wiederkehrenden Überwachung (ab 4kW Nennwärmeleistung).

Treffen Sie unbedingt alle notwendigen Vorkehrungen, damit Ihre Feuerungsanlage den geltenden Bestimmungen entspricht. Mit nachfolgenden Informationen will ich helfen, bei der bevorstehenden Messung ein positives Ergebnis zu erzielen.

Folgende Punkte sollten Sie beachten: