Die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ermöglicht dem Kunden die Wahlfreiheit bei den Freien Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks. Diese Veränderung bringt Vor- und Nachteile für den Kunden. Vorteile darin, dass er sich zukünftig selbst seinen Schornstein-feger für Mess- und Kehrtätigkeiten aussuchen kann, und somit Wahlfreiheit im Hinblick der Preis- bzw. Servicegestaltung hat. Nachteile darin, dass dadurch nicht mehr garantiert ist, dass der zuständige Bezirksschornsteinfeger in regelmäßigen Abständen sein Haus bearbeitet, so dass Veränderungen und Mängel, welche im Laufe der Zeit entstehen können, nicht rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Um die hohe Brandsicherheit, welche in Deutschland bei den Feuerungsanlagen herrscht, weiterhin gewährleisten zu können, rückt die Tätigkeit der Feuerstättenschau immer weiter in den Fokus. Hierbei begutachtet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister in regelmäßigen Zeitabständen die Feuerungsanlagen auf Mängel, und stellt im Anschluss für die darauffolgenden Jahre den neuen Feuerstättenbescheid aus, aus dem der Kunde die neuen Kehr- und Überprüfungs-termine entnehmen kann.
Rechtsgrundlagen:
In § 14 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ist festgelegt, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, zweimal innerhalb seiner bestellten Dienstzeit, die Feuerstättenschau an allen Anlagen in dessen Bezirk durchzuführen hat.
Welchen Sinn hat die Feuerstättenschau ?
Während eines Zeitraumes von drei bis vier Jahren können sich aus verschiedenen Gründen eine Reihe von Änderungen an den Feuerungs- und Lüftungsanlagen ergeben. Diese Gründe können sein:
- Feuerstätten kommen hinzu oder werden ausgetauscht
- Feuerstätten werden stillgelegt oder abgebaut
- Durch falsche Handhabung, bzw. Verwendung von zu feuchtem Holz kann sich Glanzruß im Schornstein bilden, der zu Kaminbränden führt.
- Verbindungsstücke oder andere Bauteile fangen an zu rosten.
- Kaminköpfe werden brüchig.
- Durch Renovierung werden brennbare Bauteile in der Nähe von heißen Bauteilen einer Feuerstätte ein- bzw. verbaut.
- Durch Renovierung wird der nicht brennbare Boden unter der Feuerstätte durch einen brennbaren Boden ersetzt.
Insbesondere heute, da jedermann eine komplette Feuerungsanlage erwerben und sogar selbst einbauen kann, können sich diese oder ähnliche Umstände ergeben, bei denen die Betriebs- und Brandsicherheit nicht gewährleistet ist. Daher nimmt bei der Durchführung der Feuerstättenschau die Aufklärung und Information gegenüber dem Gebäudeeigentümer einen besonders hohen Stellenwert ein.
Des Weiteren ist dabei zu überprüfen, ob es auch Veränderungen im Umfeld der Anlage gegeben hat. So kann durchaus der Austausch von Fenstern, der Einbau einer kontrollierten Wohnraumbelüftung, bzw. die Installation einer Abluft - Dunstabzugsanlage sich ungünstig und störend auf den freien Abzug der Rauchgase auswirken.
Außerdem werden bei der Feuerstättenschau die Kehr- und Überprüfungsintervalle auf die erforderlichen Häufigkeiten angeglichen, so dass sich dadurch ggf. auch eine Veränderung der Tätigkeiten ergeben kann. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse kann erst ein neuer Feuerstättenbescheid erforderlichlt werden.
Die Feuerstättenschau ist somit eine Gesamtbeurteilung durch Inaugenscheinnahme und ggf. Überprüfung sämtlicher Anlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit.
Welchen Vorteil habe ich als Eigentümer von der Durchführung der Feuerstättenschau ?
Ich erfahre, ob
- Mängel an meiner Feuerungsanlage vorliegen, die beseitigt werden können, bevor der Schaden größer wird, und ggf. Dritte zu Schaden kommen,
- Mängel kostengünstig beseitigt werden können,
- Kehr- und Überprüfungsintervalle ggf. verändert werden können,
- durch Austausch eine wirtschaftlichere Feuerstätte eingebaut werden kann,
- meine Feuerungsanlagen betriebs- und brandsicher sind,
- ich meine gesetzlichen Verpflichtungen einhalte und damit versicherungsrechtlich abgesichert bin.
Quelle: LIV RLP Kaiserslautern