erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration
(Berlin, 12.2.2016) Im Baudenkmal Ullsteinhaus war es Ende Januar zu einem Großeinsatz der Berliner Feuerwehr gekommen. Zunächst war nur ein Krankenwagen angefordert worden, weil eine Person über starke Übelkeit und heftige Kopfschmerzen geklagt hatte. Schließlich mussten 17 Personen mit leichten Kohlenstoffmonoxidvergiftungen behandelt werden, fünf davon in Krankenhäusern. Dass es nicht zu Todesfällen kam, war der schnellen Reaktion der Einsatzleitung der Berliner Feuerwehr - und wohl auch dem Glück - zu verdanken.
An einer Veranstaltung einer Freikirche im Ullsteinhaus hatten nach Angaben der Feuerwehr rund 100 Menschen teilgenommen. Die von den Feuerwehrleuten sofort befürchtete erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration wurde tatsächlich festgestellt, sodass zahlreiche weitere Rettungskräfte alarmiert und der Gebäudeteil evakuiert wurde.
Nachdem die Feuerwehr, die inzwischen 50 Personen vor Ort hatte und zeitweise sogar die Ullsteinstraße sperrte, das Gebäude mit Druckluftgeräten belüftet hatte, um das Gas zu vertreiben, begannen Experten die Quelle zu suchen. Was sie fanden, war eine erst kürzlich unsachgemäß installierte und ohne Genehmigung betriebene Heizungsanlage. Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger begann noch am selben Tag mit der Begutachtung des Gebäudes und der Heizungsanlage. Nach Ansicht von Harald Stenzel, der, wie die meisten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, auch zertifizierter Energieberater im Handwerk ist, hätte es zu diesem Unfall niemals kommen dürfen.
Er entdeckte einen Heizungsraum mit vier Gasfeuerstätten mit einer Nennleistung von jeweils 110 KW, von denen mindestens eine in Betrieb gewesen sein musste, wie der noch warme Heizungsvorlauf verriet. "Die Abgasleitung dieser 4-Kessel-Abgaskaskade war noch nicht fertig installiert, sodass eine Inbetriebnahme aus fachlicher Sicht nicht infrage kommen konnte", erklärt Harald Stenzel. Dennoch sei, um den ebenso unsachgemäßen wie mutmaßlich illegalen Betrieb zu ermöglichen, die bereits vorhandene Abgaskaskade aus Kunststoff durch ein Aluminium-Flexrohr verlängert und durch ein angekipptes Fenster abgeleitet worden. Offensichtlich hatte sich im Verlängerungsrohr so viel Kondenswasser gesammelt, dass es gebogen und womöglich sogar verschlossen worden war. So hätte es sogar zur Verteilung des tödlichen Gases über die Lüftungsanlage kommen können.
Dass es sich hier um einen sträflichen Leichtsinn handelte, der leicht zu tödlichen Vergiftungen hätte führen können, scheint unzweifelhaft zu sein, auch wenn der Verursacher sich kaum des Ausmaßes der Gefahr bewusst gewesen sein dürfte. Der Fachmann erklärt: "Der hohe Kondensatausfall aus dem Abgas konnte das unzureichend befestigte Aluflexrohr so befüllen, dass die Abgase nicht mehr zureichend abgeleitet wurden." Durch das geöffnete Fenster sei innerhalb weniger Sekunden Abgas in den Aufstellraum eingedrungen, sodass eine Vermischung der Verbrennungsluft mit Kohlendioxid und Kohlenmonoxid erfolgen musste. Dadurch sei es zu einer Kettenreaktion gekommen, bei der sich der Kohlenmonoxidgehalt in der Luft potenziert habe. "Gemäß § 81 Abs. 4 der Berliner Bauordnung hätte eine Inbetriebnahme auf keinen Fall erfolgen dürfen, da der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger von der Neuerrichtung der Gasfeuerstätten nicht einmal unterrichtet worden war."
PRESSEMELDUNG
Recklinghäuser Zeitung, 24.03.2014
Kohlenmonoxid - Tödliche Gefahr aus dem Heizungskeller
von Michael Wallkötter (mit dpa)
Ahlen / Recklinghausen – Eine ganze Familie ist in Ahlen (Kreis Warendorf) vermutlich an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben. Die genauen Umstände werden noch ermittelt. Experten warnen allerdings immer wieder vor Unwissenheit und Leichtsinn im Umgang mit Heizungsanlagen.
In einem Mehrfamilienhaus in Ahlen waren die 33-jährige Mutter, zwei Kinder im Alter von ein und neun Jahren sowie der 28-jährige Vater tot aufgefunden worden. Die Ermittler gehen nicht von einem Kapitalverbrechen aus, sagte Oberstaatsanwalt Heribert Beck. Eine defekte Gastherme oder ein verstopfter Kamin kämen als Ursache infrage. Das werde nun von Sachverständigen untersucht.
Bis zu 2.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland, weil sie Kohlenmonoxid einatmen. Einen dramatischen Fall mit zwei Todesopfern gab es vor zwei Jahren auch in Recklinghausen.
Häufig werden „defekte Heizungen“ als Ursache genannt. Doch dem widerspricht Gerhard Schlegel, Obermeister der Fachinnung Sanitär-Heizung-Klima-Klempnerei Recklinghausen. „Viele Verbraucher wissen einfach nicht, dass Feuerstätten, egal ob es sich um eine Gasheizung oder einen Kaminofen handelt, eine ausreichende Sauerstoffzufuhr brauchen“, sagt der Dattelner Unternehmer. Sonst könne sich das gefährliche Kohlenmonoxid bilden.
In der Praxis, so der Fachmann, werden jedoch Lüftungsöffnungen im Heizungskeller abgedichtet oder Türgitter in der Wohnung mit Folie zugeklebt. Meistens in der Absicht, sich vor Zugluft und Kälte zu schützen. Besonders fatal können sich Nachlässigkeiten auswirken, wenn die Gastherme in der Wohnung installiert ist.
Gerade im Badezimmer fallen Staub und Flusen an, die die Lamellen des Wärmetauschers verstopfen und die Sauerstoffzufuhr behindern können. Der Obermeister rät deshalb, Heizungsanlagen grundsätzlich einmal im Jahr reinigen und warten zu lassen. Wer sich neue (dichtere) Fenster und Türen einbauen lassen wolle, sollte sich bei beim Heizungsfachmann oder Schornsteinfeger rückversichern, dass die Verbrennungsluftversorgung noch ausreicht.
Der drastische Anstieg der Energiepreise zwingt Verbraucher zum Sparen. Das ist nach Einschätzung von Gerhard Schlegel ein Grund dafür, dass immer mehr Menschen auf die Wartung ihrer Heizung verzichten („Die läuft doch!“) oder selbst an defekten Geräten herumschrauben. Ein riskantes Unterfangen, wie der Fachmann meint. CO-Melder, die bei Gasbildung Alarm schlagen, hält Gerhard Schlegel grundsätzlich für sinnvoll.
Auch Dohlennester in Schornsteinen können die Hausbewohner in Lebensgefahr bringen, weil die Abgase nicht mehr abziehen können. Zum Schutz empfehlen Schornsteinfeger die Montage eines Dohlengitters.
PRESSEMELDUNG
Westfälische Nachrichten, 24.03.2014
Auch wenn die Familientragödie in Ahlen noch nicht geklärt ist - Dohlennester in Schornsteinen sind im Frühjahr ein Thema - Die versteckte Gefahr
Von Thomas Starkmann
Greven - Wenn bei Dohlen die Brutzeit beginnt, haben Schornsteinfeger wie Achim Inkmann mehr Arbeit. Denn die Vögel bauen ihre Nester gerne in Schornsteinen. Dort müssen sie entfernt werden, weil sonst Gefahr für Leib und Leben besteht.
Auch wenn nicht geklärt ist, ob sie für den tragischen Tod einer Familie in Ahlen verantwortlich sind: Dohlen sind derzeit für Achim Inkmann ein brandaktuelles Thema. „Die fangen jetzt an, ihre Nester zu bauen“, sagt der Grevener Bezirksschornsteinfeger. Weil Dohlen Höhlenbrüter und zudem nicht dumm sind, haben sie die Stadt als idealen Lebensraum für sich entdeckt. Hier finden sie Nistmöglichkeiten in Mauerspalten, Kirchtürmen, Nistkästen – und eben Schornsteinen. Inkmann kennt die Alarmzeichen: „Verdächtig ist es, wenn die Tiere häufig auf dem Schornstein sitzen und dann immer mal wieder verschwinden oder sogar Zweige in den Kamin werfen.“ Dann bestehe Handlungsbedarf. In welcher Form? „Auf jeden Fall sofort den Schornsteinfeger rufen“, rät Inkmann. Denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Tiere sich den Kamin als Brutplatz ausgeguckt haben. „Von außen ist das meist nicht zu erkennen“, sagt Inkmann. Die Nester befinden sich oft in zwei oder drei Meter Tiefe.
Was passieren kann, wenn Dohlennester den Kamin verstopfen, sollte mittlerweile hinreichend bekannt sein: Im ungünstigsten Fall entweicht die Abluft von Kaminöfen und Heizungsanlagen nicht mehr. In der Wohnung steigt die Konzentration von Kohlenmonoxid, ein geruchloses Gas, das erst zur Ohnmacht und dann zum Erstickungstod führen kann. Wer den Verdacht hat, dass mit seinem Kamin etwas nicht stimmt, sollte den Ofen oder die Heizung sofort ausmachen und die Fenster öffnen, rät Inkmann.
Damit es soweit nicht kommt, treten er und seine Berufskollegen auf den Plan. Sie entfernen die Nester, was oft gar nicht so einfach ist. Inkmann geht das Problem meist von unten an. „Mit einer Art Harpune durchstochere ich das Nest und versuche, es stückweise zu entfernen..“ Was nicht immer gelingt. „Im ungünstigsten Fall geht es nicht ohne bauliche Veränderung ab“, sagt Inkmann. Ein komplizierter, aber laut Inkmann seltener Fall tritt auch dann auf, wenn die Dohlen schon Junge haben. „Wir dürfen die Vögel nicht töten“, sagt Inkmann. Dohlen gehören als Singvögel zu den geschützten Arten. In solchen Fällen werden Experten von Naturschutzverbänden gerufen.
Auch wenn Dohlen im Stadtbild allgegenwärtig sind, eine Häufung der Fälle hat Inkmann in den letzten Jahren nicht festgestellt. „Das ist etwas gleich geblieben. Manchmal ist zwei Wochen nichts, und dann habe ich drei Fälle an einem Tag.“ Am Ende eines jeden Dohleneinsatzes steht die dauerhafte Lösung des Problems – ein schützendes Gitter über dem Schornstein.
PRESSEMELDUNG
DHZ, 30.04.2014
Neue Energieeinsparverordnung - EnEV 2014: Das ändert sich
Von Steffen Guthardt
Auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudestand soll in Gebäuden mehr Energie eingespart werden, sei es
beim Heizen, Kühlen, Wassererwärmen, Lüften oder Beleuchten. Vom 1. Mai 2014 an gilt die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Änderungen im Überblick. -
Klimaneutralität im Fokus: Die Bundesregierung verschärft mit der EnEV 2014 die Anforderungen an die
Energieeffizienz von Gebäuden.
Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland
umsetzen. Dazu soll in Gebäuden mehr Energie eingespart werden, sei es beim Heizen, Kühlen,
Wassererwärmen, Lüften oder Beleuchten.
Die am 1. Mai 2014 in Kraft tretende neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft die Regeln für
Neubauten ab 2016. Sowohl Handwerksunternehmer als auch Privatpersonen mit Immobilienbesitz müssen
sich nach der EnEV 2014 richten, um Strafen zu vermeiden. Das Wichtigste im Überblick:
Neubauten
Energieeffizienz: Ab 1. Januar 2016 müssen neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude höhere energetische
Anforderungen erfüllen. Der zulässige Wert für die Energieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25
Prozent gesenkt. Ab 2021 gilt dann, so die EnEV, für alle Neubauten der von der Europäischen Union
festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 öffentlich
bekanntgegeben werden.
Wärmeschutz: Ist für einen Neubau eine Kühlanlage vorgesehen, müssen auch bauliche Maßnahmen zum
Wärmeschutz im Sommer getroffen werden. Jedoch nur in dem Umfang, wie die Investition innerhalb der
anzunehmenden Nutzungsdauer durch die eingesparte Kühlenergie amortisiert werden kann.
Altbauten
Öl- und Gasheizkessel: Ab 2015 müssen laut der aktuellen Energieeinsparverordnung Öl- und Gasheizkessel,
die vor 1985 eingebaut wurden, außer Betrieb genommen werden.
Heizungsanlagen, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen laut der neuen EnEV spätestens
nach 30 Jahren ersetzt werden. Für diese Regelunng gibt es allerdings eine ganze Reihe von Ausnahmen: Ein-
und Zweifamilienhausbesitzer, die zum 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst
genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, muss der neue
Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel
sind von der Austauschpflicht ausgenommen.
Dämmung: Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen,
müssen spätestens bis Ende 2015 gedämmt sein. Darunter fallen Decken beheizter Räume, die direkt an ein
nicht beheiztes Dachgeschoss angrenzen. Es reicht jedoch auch aus, wenn das darüberliegende Dach
gedämmt ist oder den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entspricht. Ausnahmen gelten ebenfalls,
wenn die Hausbesitzer zum 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
Energieausweis
Immobilieninserate: Wer eine Immobilie bewirbt, muss Interessenten künftig mehr Transparenz über die
Energiewerte geben. Die wichtigsten energetischen Angaben aus dem Energieausweis müssen schon in der
Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der durchschnittliche Endenergiebedarf des Gebäudes.
Immobilienverkauf: Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig bereits bei der Besichtigung
vorlegen. Kommt es zum einem Vertragsabschluss, muss der Ausweis umgehend an den Käufer bzw. Mieter
übergeben werden. Eine Kopie des Originals ist jedoch ausreichend. Wer dies versäumt, kann mit Bußgeldern
von 15.000 Euro bestraft werden.
Energieeffizienzklassen: Der neue Energieausweis weist jedem Gebäude künftig eine genaue Energie-
effizienzklassse zu. Dabei stellt die Klasse A+ den niedrigsten Energiebedarf dar und damit den besten Wert.
Ein sehr hoher Energiebedarf wird hingegen mit dem Buchstaben H gekennzeichnet. Der bisherige Hinweis,
eine Farbskala, die die Effizienz von grün bis rot darstellt, bleibt ebenfalls erhalten. Ob im Einzelfall der alte
Energieausweis weiter gilt, kann zum Beispiel bei den zuständigen Länderministerien erfragt werden.