Aufgrund der geänderten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom März 2010 unterliegen mechanisch beschickte und handbeschickte Feuerungsanlagen einer alle zwei Jahre wiederkehrenden Überwachung (ab 4kW Nennwärmeleistung).
Treffen Sie unbedingt alle notwendigen Vorkehrungen, damit Ihre Feuerungsanlage den geltenden Bestimmungen entspricht. Mit nachfolgenden Informationen will ich helfen, bei der bevorstehenden Messung ein positives Ergebnis zu erzielen.
Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Ihre Heizungsanlage sollte zwei bis vier Tage vor der Messung täglich mehrere Stunden mit voller Leistung betrieben werden. Die Kesseltemperatur darf dabei 90°C erreichen. Dadurch soll ein Verbrennen der glänzenden Teerschicht an der Feuerraumwandung erreicht werden, die während des Messvorganges den Kohlenmonoxidgehalt im Abgas deutlich erhöht.
- Drei bis vier Tage vor der Messung sollte eine gründliche Kesselreinigung erfolgen, da die Staubteilchen ansonsten das Messergebnis negativ beeinflussen.
- Achten Sie darauf, dass die Luftführungskanäle und das Gebläserad ebenfalls vorher gereinigt werden, um eine ordentliche Sauerstoffversorgung und somit eine gute Verbrennung zu erreichen.
- Der verwendete Brennstoff sollte mindestens zwei Jahre gelagert sein und so einen Restfeuchtegehalt von max. 20% aufweisen.
- Ebenso wichtig ist die richtige Größe des Brennstoffes:
- Hackschnitzel sollten nicht zu viel Rindenanteil haben, und Scheitholz sollte auf jeden Fall gespalten sein (max. Durchmesser 10 cm).
- Am Tag der Messung sollte das Kesselthermostat nicht höher als 60°C eingestellt sein und der Pufferspeicher sollte noch genügend Wärme aufnehmen können, damit der Messvorgang ohne Unterbrechung vorgenommen werden kann und der Kessel mind. eine Stunde auf Volllast betrieben werden kann.
- Der Heizkessel sollte bereits zwei bis drei Stunden vor Messbeginn angeheizt werden, damit die die in der Feuerstätte befindlichen Schamottesteine Betriebs-temperatur erreichen und somit zu einem optimalen Ausbrand der Rauchgase beitragen. Außerdem sollte sich bei handbeschickten Scheitholzkesseln bis zu dem Zeitpunkt der Messung im Heizkessel über dem Rost (bei gebläseunterstützten Heizkesseln über der Öffnung im Feuerraum) eine Glutschicht von ca. 10 cm gebildet haben.
- Bitte beachten Sie sämtliche Herstellerempfehlungen und Betriebsanleitungen.